Zur Ermittlung des monatlichen Elternbeitrags findet die Satzung der Stadt Tübingen über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen Anwendung. Die Höhe des Monatsbeitrages ist hier nach Familieneinkommen und Kinderzahl sowie des Betreuungsumfanges, also der Stunden pro Woche gestaffelt. Die Ermittlung des Monatsbeitrages erfolgt durch die Selbsteinschätzung der Eltern.